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Arbeiten in der Elternzeit

Arbeiten in der Elternzeit – eine schöne Kombination. Oft fehlt den Eltern ihre Arbeit. Oder das neue Leben ist kostspieliger als erwartet. Aber sie wollen auch die Zeit mit der Familie genießen. In Teilzeit geht beides.

Was Sie tun können:

  • Beantragung beim HR Business Partner.
  • Mindestens 7 Wochen vor Tätigkeitsbeginn.
  • Teilzeitentgelt wird beim Elterngeld berücksichtigt.
  • Rahmenbedingungen
    • Reduktion auf mindestens 15 Wochenstunden
    • und maximal 30 Wochenstunden
    • für mindestens 3 Monate Laufzeit.
    • Arbeitsverhältnis besteht seit mindestens 6 Monaten.
    • Zeiterfassung wie gewohnt.

Ohne Umwege. Direkt hier den Antrag zur Arbeit in Elternzeit stellen.

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