Krankheit Kind
Ihr Kind ist erkrankt? Dann wünschen wir Ihrem Kind und auch Ihnen vor allem alles Gute und eine baldige Gesundung!
Was Sie tun können:
- Sofort: Uns bitte hier benachrichtigen.
- Die ersten 2 Krankheitstage: Sind ohne ärztliche Bescheinigung möglich.
- Ab dem 3. Tag: Bitte die ärztliche Bescheinigung hier hochladen.
- Kinderkrankentagegeld?
- Beantragen Sei bei Ihrer Krankenkasse
- und benötigen dafür ebenfalls die ärztliche Bescheinigung.
Informationsübersicht für gesetzlich Versicherte
- Das Kind ist noch nicht 12 Jahre alt (Pronova BKK: 14).
- Sie haben uns benachrichtigt.
- Ihre/n Vorgesetze/n informieren wir für Sie automatisch.
- Sie haben uns ab dem 3. Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung hochgeladen.
- Sie haben diese auch Ihrer Krankenkasse zugeschickt.
- Krankenversicherte Eltern haben
- bis zu 10 Arbeitstage / Wechselschicht: Kalendertage (bzw. 20 wenn alleinerziehend)
- je Kind
- jedoch nicht mehr als 25 Arbeitstage (bzw. 50 wenn alleinerziehend) insgesamt
- je Kalenderjahr
Anspruch auf unbezahlte Freistellung
- Eine Ärztliche Bescheinigung über Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ist notwendig.
- Niemand sonst im Haushalt kann dies übernehmen.
- Für Sie gilt auch der MTV § 8 I Ziffer 5 zu § 45 SGB V
Ergänzende Informationen für privat Versicherte
- Bis zu 3 Tagen Krankheit benötigen wir die Zustimmung Ihres Vorgesetzten, die über Ihre Benachrichtigung angestoßen wird.
- Ab dem 4. Tag benötigen wir die Zustimmung Ihres HR Business Partners, die entsprechend Ihrer Benachrichtigung von uns angestoßen wird.
Tarifvertragliche Regelung
Freistellung (§ 45 SGB V ) bei Erkrankung eines Kindes
Im Falle der Erkrankung eines Kindes haben krankenversicherte Elternteile Anspruch auf unbezahlte Freistellung für insgesamt 10 Arbeitstage (Wechselschichtmitarbeiter = 10 Tage Kalendertage) je Kind und Kalenderjahr, insgesamt max. 25 Arbeitstage, Alleinerziehende haben Anspruch bis zu 20 Arbeitstage pro Kind, insgesamt max. 50 Arbeitstage. Für die Zeit der unbezahlten Freistellung erhält ein Elternteil Krankengeld seiner Krankenkasse. Voraussetzungen:
Ärztliche Bescheinigung gegenüber der Krankenkasse über Notwendigkeit der Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege wegen der Erkrankung des Kindes.
Eine andere im Haushalt des Versicherten lebende Person steht für die Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege des erkrankten Kindes nicht zur Verfügung.
Das Kind hat das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet.
Verhältnis MTV § 8 I Ziffer 5 zu § 45 SGB V
Im Gegensatz zum MTV setzt die Freistellung nach § 45 SGB V nicht voraus, dass diese zur vorläufigen Sicherung der Pflege bei schwerwiegender Erkrankung erforderlich ist.
Liegen im Falle der Erkrankung eines Kindes gleichzeitig die Voraussetzungen des MTV und des SGB V vor, ist vorrangig bezahlte Freistellung nach dem MTV zu gewähren. Die Tage der Freistellung nach dem MTV werden jedoch auf die Anspruchsdauer nach SGB V angerechnet. Ein Anspruch nach § 8 I Ziffer 5 MTV kann ggf. mehrmals im Jahr entstehen, während das SGB V stets Maximalbegrenzungen vorsieht.
Anrechnungsbeispiel:
Im Kalenderjahr erkrankt ein Kind zweimal schwer:
Erkrankung12 Tage (ärztliche Bescheinigung wird vorgelegt)
– 2. Tag bezahlt Freistellung nach MTV § 8 I Ziffer 5
– 10. Tag unbezahlte Freistellung nach SGB V; 8 Tage Krankengeld
Erkrankung14 Tage ( ärztliche Bescheinigung wird vorgelegt)
– 2. Tag bezahlte Freistellung nach MTV § 8 I Ziffer 5
– 14. Tag kein Anspruch nach MTV oder SGB V 8 (da bereits bei der ersten Erkrankung 10 Tage vergütet wurden). Nur Alleinerziehende erhalten für max. 10 Krankengeld.
Wie ist der Prozess bei einem erkrankten Kind, wenn beide Elternteile bei der CONTENT arbeiten?
Wenn das Kind zweier CONTENT Mitarbeiter (Eltern) unvorhersehbar krank wird und vom Arzt eine Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes vorliegt, haben beide einen Anspruch auf „Freistellung § 8 MTV Pflege“. Jedoch können insgesamt nur 2 Tage genommen werden.
Ab dem 3. Tag erhalten sie eine unbezahlte Freistellung zur Pflege des erkrankten Kindes. Sie sollten vorab mit der Krankenkasse sprechen, ob Ihnen ggfs. die Tage von der Kasse rückerstattet werden.
Bitte senden Sie eine Sie uns eine Kopie der Bescheinigung an HRdirekt Zeitwirtschaft (GP/BG ZW) zu, unter Angabe Ihrer Personalnummer. Die originale Bescheinigung senden Sie bitte an die zuständige Krankenkasse.
Bitte beachten Sie:
Es wird keine Freistellung § 8 MTV Pflege genehmigt, wenn bereits für diesen Tag Urlaub, Freischicht oder Gleitzeit im Voraus eingetragen wurde, da durch die geplante Abwesenheit eine Betreuung sichergestellt ist.
In Fällen, in denen Sie Ihre Angehörigen ins Krankenhaus begleiten und sich dort zur Förderung des Genesungsverlaufs des Angehörigen dauernd aufhalten, ist eine bezahlte Freistellung gemäß § 8 I Ziffer 5 MTV nicht möglich, da Krankenhäuser in der Lage sind, die notwendige Krankenpflege in hinreichendem Umfang zu gewährleisten.
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