Arbeiten in der Elternzeit
Arbeiten in der Elternzeit – eine schöne Kombination. Oft fehlt den Eltern ihre Arbeit. Oder das neue Leben ist kostspieliger als erwartet. Aber sie wollen auch die Zeit mit der Familie genießen. In Teilzeit geht beides.
Was Sie tun können:
- Beantragung beim HR Business Partner.
- Mindestens 7 Wochen vor Tätigkeitsbeginn.
- Teilzeitentgelt wird beim Elterngeld berücksichtigt.
- Rahmenbedingungen
- Reduktion auf mindestens 15 Wochenstunden
- und maximal 30 Wochenstunden
- für mindestens 3 Monate Laufzeit.
- Arbeitsverhältnis besteht seit mindestens 6 Monaten.
- Zeiterfassung wie gewohnt.
Welche Fristen gelten für die Teilzeitarbeit während der Elternzeit?
Die Anmeldung der Elternzeit und die Geltendmachung des Anspruchs auf Teilzeitarbeit kann voneinander getrennt erfolgen. Bei Verringerung der Arbeitszeit auf min. 15 bis max. 30 Wochenstunden muss die schriftliche Meldung spätestens 7 Wochen vor Tätigkeitsbeginn erfolgen.
Bei einer Teilzeitbeschäftigung unmittelbar nach der Mutterschutzfrist muss die schriftliche Mitteilung auch spätestens 7 Wochen vor Tätigkeitsbeginn erfolgen.
Zur Beantragung der Teilzeit während Elternzeit wenden Sie sich bitte an Ihre zuständigen HR Business Partner.
Wird die Anmeldefrist von 7 Wochen zum Zeitpunkt der Erklärung nicht eingehalten, verschiebt sich der Beginn der veränderten Arbeitszeit entsprechend.
Jeder Elternteil kann die Verringerung der Arbeitszeit während der Gesamtdauer höchstens zweimal in Anspruch nehmen.
Sobald die Elternzeit endet, lebt das alte Arbeitsverhältnis wieder auf, d.h. die Arbeitszeit vor der Elternzeit und der Beschäftigungsgrad vor der Elternzeit.
Generell gilt: Arbeiten Sie während der Elternzeit in Teilzeit, so wird das Teilzeitentgelt beim Elterngeld berücksichtigt.
Welche Arbeitsmöglichkeiten habe ich während der Elternzeit und wer hat Anspruch darauf?
Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit darf 30 Stunden pro Elternteil nicht übersteigen. Auf eine Teilzeit-Beschäftigung mit weniger als 15 Wochenstunden besteht kein Rechtsanspruch.
Anspruch auf Teilzeit-Beschäftigung haben Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis bei der CONTENT ohne Unterbrechung länger als 6 Monate besteht. Die vertraglich vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit soll für mindestens 3 Monate auf 15 – 30 Wochenstunden reduziert werden. Dem Anspruch dürfen keine dringenden betrieblichen Gründe entgegenstehen.
Eine Teilzeit-Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber bedarf der Zustimmung der CONTENT. Die CONTENT darf diese Teilzeit-Beschäftigung innerhalb von 4 Wochen aus dringenden Gründen schriftlich ablehnen.
Generell gilt: Arbeiten Sie während der Elternzeit in Teilzeit, so wird das Teilzeitentgelt beim Elterngeld berücksichtigt.
Die Zeit wird so erfasst, wie sie auch erfasst wird, wenn Sie normal in Teilzeit arbeiten (TA: z.B. Gleitzeit durch Stechen am Terminal, AT: Arbeitszeitdokumentation.)
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