Was geschieht mit meinen Resturlaubsansprüchen?
Resturlaub ist ein Urlaubskontingent vom Vorjahr.
Ihre Resturlaubstage mit dem Stand 31.12. werden in das Folgejahr übertragen. Nehmen Sie Urlaubstage (altes Kontingent aus dem Vorjahr), so werden diese im HRkiosk nicht abgetragen. Es wird immer der Stand 31.12. angezeigt. Es lässt sich technisch nicht umsetzen, die Abtragung der Resturlaubstage anzuzeigen.
Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr. Sollte es ausnahmsweise aus dienstlichen Gründen nicht möglich sein, den Urlaub vollständig zu nehmen, bedarf die Übertragung über den 31.03. hinaus der Zustimmung des disziplinarischen Vorgesetzten. Die Übertragung selbst erfolgt durch den Zeitbeauftragten oder HRdirekt:
Vollständige Übertragung
Der Mitarbeiter beantragt die Übertragung beim disziplinarischen Vorgesetzten. Bei Einverständnis leitet der disziplinarische Vorgesetzte den Antrag an den HR Business Partner. Der HR Business Partner beauftragt den Zeitbeauftragten/HRdirekt mit der Übertragung der kompletten Resturlaubstage.
Teilweise Übertragung
der Mitarbeiter beantragt die Übertragung der entsprechenden Zahl von Resturlaubstagen beim disziplinarischen Vorgesetzten. Bei Einverständnis leitet der disziplinarische Vorgesetzte den Antrag an den HR Business Partner. Der HR Business Partner beauftragt den Zeitbeauftragten/HRdirekt mit der Übertragung der entsprechenden Zahl der Resturlaubstage. Eventuell noch verbleibende Resturlaubstage werden bis max. 5 Resturlaubstage automatisch in das AT-Wertkonto übertragen.
Resturlaubstage und anstehende Elternzeit
Grundsätzlich sollte der Urlaub vor Beginn des Mutterschutzes genommen werden. Ist dies aus betrieblichen Gründen nicht möglich, so wird der restliche Urlaubsanspruch automatisch bis zum Ende der Elternzeit übertragen. Das kann also auch knapp drei Jahre sein.
In diesem Fall kann NACH Ende der Elternzeit der Urlaubsanspruch genommen werden oder teilweise entsprechend der geltenden Regularien ins Wertkonto übertragen werden. Die „übliche“ Verfahrensweise in Bezug auf Verfall von Resturlaub zum 01.04. tritt erst wieder nach Rückkehr aus der Elternzeit in Kraft.
Sie haben darüber hinaus die Möglichkeit, zwischen Mutterschutz und Elternzeit den Urlaub zu nehmen. Bitte halten Sie in diesem Falle Rücksprache mit der Elterngeldstelle, da hier eine Anrechnung auf das Elterngeld erfolgt.