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Elternzeit

Eine wunderbare Lösung, um Familienleben und Arbeit miteinander zu gestalten. Und eine Zeit inneren Wachstums, voller Erfahrungen.

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Was Sie tun können:

  • Elternzeit melden Sie bei uns an.
  • Informationen zum Elterngeld: bei der zuständigen Elterngeldstelle
  • Hier geht es zum Antrag Elterngeld
  • Für Mütter
    • (!) Verbindliche Festlegung der Elternzeit bis zum 2. Geburtstag Ihres Kindes
    • Elternzeit kann erst nach Ablauf der Mutterschutzfrist genommen werden.
    • Mutterschutzfrist wird auf Elternzeit angerechnet.
    • Anmeldefristen:
      • 7 Wochen bis zum 3. Lebensjahr
      • 13 Wochen bis zum 8. Geburtstag
      • Oder: 7 Wochen wenn Geburtstag vor dem 01.07.2015
  •   Für Väter
    • Rechtzeitige Abstimmung mit Vorgesetzter/m
    • Anschließend Abstimmung mit HR Business Partner
    • Freistellung zum Geburtstermin leicht gemacht:
      • (!) Ist getrennt bei uns zu beantragen und zählt nicht zur Elternzeit.
      • (!) Ist beim Antrag auf Elterngeld zu berücksichtigen.
    • Anmeldefristen:
      • 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit – auch direkt nach der Geburt.
    • Beginn erst nach Einreichen der Geburtsurkunde, in Ausnahmen auch
      • telefonisch oder über me@basf informieren und
      • nachreichen ist möglich.

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