Wie beantragen Väter / Mütter die Elternzeit? Welche Fristen müssen eingehalten werden?
Mütter:
Die Anmeldefrist beträgt 7 Wochen bis zum 3. Lebensjahr des Kindes. Die Anmeldefrist für Elternzeit zwischen dem dritten und 8. Lebensjahr des Kindes beträgt für Geburten nach dem 01.07.2015 – 13 Wochen vor Beginn der Elternzeit, für Geburten vor dem 01.07.2015 – 7 Wochen.
Die Elternzeit kann von Müttern erst nach Ablauf der Mutterschutzfrist genommen werden. Die Zeit des Mutterschutzes wird grundsätzlich auf die mögliche 3-jährige Gesamtdauer der Elternzeit angerechnet.
Die Zeit der Mutterschutzfrist ab Geburt wird bei der verbindlichen Festlegung für 2 Jahre berücksichtigt, wenn sich die Elternzeit direkt an den Mutterschutz anschließt. D.h. die Mutter muss sich bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres des Kindes festlegen.
Väter:
Wenn ein Vater Elternzeit beantragen möchte, beantragt er das Elternzeitformular bei HRdirekt.
Die gewünschte Elternzeit muss mit dem zuständigen Vorgesetzten sowie dem HR Business Partner abgesprochen werden.
Väter müssen die Elternzeit / Partnermonate spätestens 7 Wochen vor voraussichtlichem Geburtstermin beantragen, wenn die Elternzeit / Partnermonate direkt im Anschluss an die Geburt erfolgen soll. Sobald der Mitarbeiter die Geburtsurkunde einreicht, kann die Elternzeit beginnen. Sollte die Geburtsurkunde noch nicht vorliegen, dann kann der Mitarbeiter HRdirekt auch telefonisch informieren und entsprechend die Elternzeit starten. In dem Fall muss die Geburtsurkunde schnellstmöglich nachgereicht werden.
Der Vater kann die Elternzeit nach der Geburt bereits während der Mutterschutzfrist der Mutter nehmen.
Wir wissen, dass es in der Praxis zum Teil schwierig ist, bei Partnermonaten / Elternzeit die 7- Wochenfrist einzuhalten. Wichtig ist daher immer, dass Sie im Vorfeld mit Ihrem Vorgesetzten den beabsichtigten Zeitraum für die Partnermonate besprechen und dieser mit dem gewählten Termin einverstanden ist.
Partnermonate können früher beendet werden (z.B. nach einem Monat), man muss aber eine Rücksprache mit dem Vorgesetzten/HRBP halten (die in Kopie setzen).
Ansonsten gilt für Mütter und Väter:
Die Beantragung muss spätestens 7 Wochen vor gewünschtem Elternzeit-Beginn erfolgen, wenn die Elternzeit erst zu einem späteren Zeitpunkt genommen wird.
Welchen Tag trage ich auf dem Antrag auf Elternzeit / Partnermonate als Beginndatum ein, wenn ich ab Geburt des Kindes zuhause bleiben möchte?
Die Elternzeit bzw. die Partnermonate orientieren sich an dem Lebensmonat des Kindes. Väter, die ihre Elternzeit unmittelbar nach der Geburt ihres Kindes beginnen möchten, sollten für deren Beginn „ab Geburt“ festlegen. Bitte tragen Sie als Beginndatum der Partnermonate / Elternzeit auf dem Antrag (oder per E-Mail) das – voraussichtliche – Geburtsdatum Ihres Kindes ein.
Als Vater haben Sie die Möglichkeit eine Freistellung nach § 8 MTV anlässlich der Geburt eines Kindes zu erhalten. Nehmen Sie diese bezahlte Freistellung für den Tag der Geburt in Anspruch, tragen Sie als Beginndatum der Partnermonate / Elternzeit bitte den Tag nach der Geburt auf dem Antrag ein.
Bitte beachten Sie: Nehmen Sie den Tag Freistellung nach §8 MTV in Anspruch, verlängert sich die Elternzeit / Partnermonate dadurch nicht.
Generell gilt:
Man muss hier jedoch immer zwischen Elternzeit beim Arbeitgeber und Elterngeldbezug unterscheiden.
Hierfür wenden Sie sich bei Fragen bitte an die Elterngeldstelle.
Hinweis: wird der Freistellungstag für den Tag der Geburt in Anspruch genommen, wird er von Seiten Elterngeldstelle als vollwertiger Arbeitstag betrachtet. Dann berechnet die Elterngeldstelle das Elterngeld neu und BASF muss das Einkommen für den Tag nachweisen. Dies kann zu sehr hohem Aufwand führen.